Wissenswertes zur Stromabrechnung
Bei uns erfahren Sie alles, was es zum Thema Stromabrechnung zu wissen gibt. Denn wenn Sie wissen wollen:
- was die einzelnen Punkte auf der Stromabrechnung bedeuten
- wie Sie eine falsche Stromabrechnung erkennen
- wie Sie gegen eine falsche Stromabrechnung angehen
- wie Sie eine Stromabrechnung zum Anlass nehmen, um den Anbieter zu wechseln
- v. m.
Bei uns sind Sie richtig aufgehoben. Wir erläutern Ihnen alle Punkte und beantworten alle Fragen, die zum Thema Stromabrechnung wichtig sind detailliert und verständlich.
Wie ist eine Stromabrechnung aufgebaut?
Hier finden Sie die wichtigsten Angaben auf der Stromabrechnung von oben nach unten aufgelistet, deren Erklärungen und jeweils ein Beispiel. Die Reihenfolge kann je nach Stromanbieter etwas variieren.
Angabe |
Erklärung |
Beispiel |
Kontaktdaten der Vertragspartner |
Ihre Adresse und die Anschrift Ihres Stromanbieters mit dessen Kontaktdaten. |
Max Mustermann, Musterstraße 1, 1000 Musterstadt
0815-Strom, ABC-Str. 1, 2000 Hamburg, Tel.: 040 21 00, E-Mail: info@0815.de |
Rechnungsdatum |
Das Rechnungsdatum – es ist wichtig für Fristberechungen, da nicht das Datum des Erhalts, sondern das der Rechnungsausstellung zählt. |
Hamburg, 01.07.2018 |
Betreff |
Hier erfahren Sie, ob es eine Abrechnung, Zwischenabrechnung oder Zahlungserinnerung ist. |
Stromabrechnung von 0815-Strom |
Kundennummer |
Ihre persönliche Kundennummer, die bei jedem Schriftverkehr angegeben werden muss |
Kundennummer: 12345678910 |
Rechnungsnummer |
Die Nummer Ihrer aktuellen Stromabrechnung. Wenn Sie beim Stromanbieter wegen dieser Stromabrechnung anrufen oder ihm schreiben müssen Sie diese angeben. |
Rechnungsnummer: 2017-XYZ-9876 |
Abrechnungszeitraum |
Der Zeitraum zwischen ihren beiden letzten Ablesungen oder Schätzungen. |
Vom 12.5.2016 bis 10.6.2017 |
Stromlieferung in kWh |
Hier steht der Differenzwert zwischen Ihrem letzten Zählerstand und dem neu abgelesenen Zählerstand. |
2.512,90 kWh Strom |
Guthaben oder Nachzahlung |
Je nachdem ob Sie mehr oder weniger Strom verbraucht haben, als Sie mit ihren monatlichen Abschlagszahlungen im voraus bezahlt haben, ergibt sich eine Gutschrift, die dann Ihrem Konto in den nächsten Tagen gutgeschrieben wird, oder Sie müssen eine Nachzahlung überweisen. In der Regel passiert dies jedoch durch das SEPA-Lastschriftverfahren. |
(Fiktives Beispiel) Nachzahlung in Höhe von 190,23 Euro (muss von Ihnen an den Stromanbieter bezahlt werden) (Nach unserem Beispiel) Guthaben von 80,45 Euro (wird Ihrem Konto gutgeschrieben) |
Stromkosten |
Hier steht der Eurobetrag, der sich ergibt, wenn Ihr Verbrauch in kWh mit dem Strompreis und dem – wenn vorhandenen – monatlichen Grundbeitrag multipliziert wird. |
Stromkosten (in unserem Beispiel ein angenommener Grundpreis von 10 Euro, also 110 Euro in 11 Monaten und ein Preis pro kWh von 0,24 Euro): 603,10 Euro |
geleistete Zahlungen |
Hiervon werden alle im Jahr bis zum Ablesezeitpunkt geleisteten Zahlungen addiert als Endbetrag angegeben. |
Geleistete Zahlungen (in unserem Beispiel 55 Euro monatlich): 605 Euro |
Nachzahlung oder Guthaben |
Je nachdem ob Ihr Strompreis gestiegen oder gesunken ist und ob Sie mehr oder weniger Strom verbraucht haben, als im Vorjahr, ergibt sich aus Stromkosten – geleistete Zahlungen = Nachzahlung oder Guthaben. |
Ihre Gutschrift (in unserem Beispiel wurde mehr gezahlt, als gefordert wird): 1,90 Euro |
Neuer Abschlagsbetrag |
Hier kommt der nach Ihrem neuen Verbrauch berechnete monatliche Beitrag, den Sie nun bis zur nächsten Stromabrechnung bezahlen müssen.
Dieser Abschlagsbetrag kann auf Ihren Wunsch auch noch oben oder unten korrigiert werden, wenn er Ihnen zu hoch oder zu niedrig erscheint!
Planen Sie zum Beispiel ein neues stromschluckendes Gerät wie einen Trockner anzuschaffen, sollte er nach oben korrigiert werden. Hatten Sie beispielsweise über mehrere Wochen und Monate Besuch, der den Stromverbrauch im letzten Jahr nach oben trieb und sind jetzt wieder alleine, kann der Betrag nach unten korrigiert werden. |
Neuer Abschlag: 50,50 Euro |
Abbuchungstage bzw. Fälligkeitstage |
Hier listet der Stromanbieter alle Daten auf, an denen die Zahlung bei ihm eingehen soll, welche zwischen 10 und 12 variieren.
Liegt ein SEPA-Lastschriftverfahren vor, bucht er sie an diesem Tag ab. Überweisen Sie die monatlichen Beträge, sollte das Geld an diesem Tag bei dem Stromanbieter auf dem Konto sein.
Übliche Stichtage sind der 1. bis 3. oder 15. bis 17. jeden Monats. |
02.07.2018 01.08.2018 03.09.2018 01.10.2018 01.11.2018 03.12.2018 02.01.2019 01.02.2018 01.03.2018 01.04.2018 01.05.2018 03.06.2018 |
Aufschlüsselung der Stromgrundkosten bzw. Preis- und Tarifzusammensetzung |
Meistens auf der zweiten Seite der Rechnung finden Sie eine genaue und transparente Auflistung der Abgaben und Entgelte, die in Ihren Stromgrundkosten – also der Grundgebühr enthalten sind.
Hierzu können beispielsweise die nebenstehenden Werte gehören, die wir Ihnen etwas später in diesem Beitrag alle erläutern werden.
Der Preis für diese Fixkosten des Stromanbieters setzt sich aus Leitungspreis und Verrechnungspreis zusammen. |
EEG-Umlage: 110,00 Euro Konzessionsabgabe: 50,21 Euro Stromsteuer: 45,10 Euro § 19 Umlage: 3,10 Euro Offshore-Umlage: 2,15 Euro Netzentgelte: 128,46 Euro KWK-Umlage: 4,52 Euro Zählerkosten: 9,10 Euro Messkosten: 2,20 Euro Abschalt-Umlage: 0,12 Euro
Der Restbetrag, bis zu Ihrem Rechnungsbetrag ist der tatsächliche Strompreis und die 19 % Mehrwertsteuer |
Netznutzung |
Hier muss der Stromanbieter angeben, an welchen Netzbetreiber das Netzentgelt abgegeben werden musste, um dessen Strom-Übertragungsnetz nutzen zu dürfen. |
In unserem Beispiel: Stromnetz Hamburg |
Energieträgermix |
Hier müssen alle Stromanbieter per Gesetz auflisten, aus welchen Quellen sich Ihr bezogener Strom im Vergleich zum Bundesdurchschnitt zusammensetzt. Durch die prozentualen Angaben erfahren Sie wie viel Anteile Ihres Stroms aus erneuerbaren Energien wie Wasser-, Windkraft- oder Solarenergie und wie viele Anteile aus Kohle oder Kernenergie stammen. |
In unserem Beispiel: 80 % Erneuerbare Energie 10 % Kohle 10 % Kernenergie |
Beschwerdestellen |
Hier muss Ihr Stromanbieter die zuständige Schlichtungsstelle und die Bundesnetzagentur angeben, die Sie bei Problemen, die Sie nicht mit ihm direkt klären können, Hilfe suchen können. |
Schlichtungsstelle Energie e. V. Friedrichstr. 133 10117 Berlin info@schlichtungsstelle-energie.de
Bundesnetzagentur Verbraucherservice Postfach 8001 53105 Bonn |
Kündigungsfristen |
Hier erfahren Sie, wie die Kündigungsfristen Ihres Stromanbieters sind |
In unserem Fall: jeden Monat zum Ende des darauffolgenden Monats |
Zählpunktbezeichnung |
In der Regel auf der letzten Seite finden Sie die Zählpunktbezeichnung. Hier finden Sie Ihre Zählernummer sowie die persönliche Zählpunktbezeichnung mit Adresse und Code als IBAN-Nummer |
Zählernummer: 1234566789 Zählpunktbezeichnung: DE0008527415100000000000000044495424 |
Verbrauchvergleich mit dem Vorjahr |
Unter diesem Punkt steht Ihr Stromverbrauch aus dem aktuellen und dem Vorjahr und die Differenz, die sich im Vergleich ergeben hat. |
In unserem Fall: 2.512,90 kWh Strom in 2017/18 im Vergleich zu 2.789,55 kWh in 2016/2017 = 9,92 Prozent weniger Verbrauch |
Stromkosten |
Hier finden Sie den taggenauen Abrechnungszeitraum mit dem Grundpreis sowie den neuen und alten Zählerstand mit Verbrauch und Arbeitspreis und den gesamten Strompreis pro Jahr |
Abrechnungszeitraum: 12.5.2016 bis 10.6.2017 = 247 Tage x Grundpreis von 5,50 Euro = 44,66 Euro
Zählerstand alt: 087512,10 Zählerstand neu: 090025,00 = Verbrauch von 2.512,90 kWh = 603,10 Euro
Stromkosten: 647,76 Euro |
Ihre Zahlungen |
Hier stehen die Anzahl der Monate und die jeweils entrichteten Monatszahlungen innerhalb des Abrechungszeitraums. Das können 10 bis 12 Zahlungen sein. |
12 x 55,00 Euro |
Ihre Gutschrift bzw. Nachzahlung |
Hier steht noch einmal die Endsumme, die Sie entweder zu bezahlen haben oder Ihrem Konto gutgeschrieben wird. |
Gutschrift: 1,90 Euro |
Zusätzliche Informationen |
In der Regel fügen die Stromanbieter noch Informationen zu neuen Tarifmöglichkeiten, Änderungen oder neuen Kundenserviceangeboten bei |
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Wann kommt die jährliche Stromabrechnung?
Wann Sie die Abrechnung zu Ihrem Jahres-Stromverbrauch im Postkasten haben, hängt vom Verfahren Ihres Energieversorgers ab. Meistens wird kalendarisch (von Januar bis Dezember) abgerechnet, sodass die Stromabrechnung für das Vorjahr im folgenden Januar versendet wird. Weitere Möglichkeiten sind ein individuell vom Vertragsabschlussdatum abhängiger Berechnungszeitraum (ebenfalls zwölf Monate umfassend) oder auch eine Verzögerung des Rechnungsversands bis in den Sommer hinein, aufgrund vieler Haushaltskunden, was bei großen Energieversorgern häufig der Fall ist.
Lieferanten müssen per Gesetz (§ 40 Abs. 4 EnWG) sicherstellen, dass der Verbraucher die Jahresabrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Liefer- bzw. Vertragsverhältnisses erhält.
Welche Fristen gilt es bei der Stromabrechnung einzuhalten?
Sind bei Ihnen laut der Stromabrechnung noch Beträge fällig, da Ihr tatsächlicher Verbrauch den mit der Pauschale abgedeckten überstiegen hat, dann haben Sie grundsätzlich immer zwei Wochen nach Rechnungsstellung Zeit, dies zu begleichen, sofern bisher keine Mahnungen ausgestellt worden sind. Beachten Sie aber immer das angegebene Datum zur Zahlungsfälligkeit. Die Zahlungsregularien variieren je Energieversorger. Sie finden Informationen über Fristen immer in Ihrem Stromvertrag und den AGB. Kommen Sie einmal in finanzielle Bredouille, fragen Sie umgehend nach dem ersten Rechnungseingang nach der Möglichkeit der Ratenzahlung.
Kündigen Sie Ihren Stromanbieter bzw. wechseln zu einem anderen, dann ist der Versorger, bei dem Sie das sogenannte Lieferverhältnis gekündigt haben, dazu verpflichtet, Ihnen innerhalb von sechs Wochen eine Endabrechnung zukommen zu lassen.
Eine weitere Frist stellt die gesetzliche Verjährungs- und Aufbewahrungsfrist von drei Jahren dar. Für diesen Zeitraum, der ab dem Datum der Rechnungsstellung gilt, sind Sie verpflichtet, die Abrechnungsdokumente zu archivieren, falls verzögert Belange zu klären sein sollten.
Wie lange muss ich meine Stromabrechnung aufbewahren?
Die gesetzliche Aufbewahrungs- und Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Welche Rechte habe ich in Punkto Strom?
Laut der Bundesnetzagentur haben Sie haben das Recht auf:
- einen Strom- bzw. Gasanschluss und Versorgung mit Energie
- einfachen und schnellen Lieferantenwechsel
- freie Wahl des Energielieferanten
- klare Informationen zum Vertrag und zum Rücktrittsrecht (vor Vertragsunterschrift)
- genaue Informationen über Ihren tatsächlichen Verbrauch und die daraus resultierende Verbrauchsabrechnung
- einfache Bearbeitung von Beschwerden und eine Streitbeilegung (Schlichtung)
- Informationen über Energieeffizienz
- einen Energieausweis für Ihre gemietete oder gekaufte Wohnung/Haus
- eine zentrale nationale Kontaktstelle
Wie lautet das BGH-Urteil zur Zahlungsweise der Stromrechnung?
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes dürfen Stromanbieter ihren Kunden nicht vorschreiben, in welcher Weise sie ihre Rechnung zu begleichen haben. Strom- und Gaskunden müssen mindestens zwei Zahlungswege zur Wahl stehen. Kunden, die aufgrund eines zu geringen Einkommens nicht über ein eigenes Konto verfügen, dürfen beim Energiebezug nicht benachteiligt werden.
Die Stromrechnung
Stromrechnung online oder per Post?
Ob Sie die Stromrechnung online oder per Post erhalten, ist im Ermessen Ihres Anbieters. Bei den meisten Stromanbietern kostet der Postversand, den man in der Regel bei den Anbietern anfordern kann eine Gebühr, weswegen Kunden oftmals den Onlineversand wählen. Rechtsgültig sind beide Versandarten.
Stromabrechnung berechnen
Um Ihre Stromabrechnung nachzurechnen nehmen Sie den alten Zählerstand und den neuen. Die Differenz mulitplizieren Sie mit dem Strompreis per kWh in Euro und nun addieren Sie den Grundbetrag, den Sie monatlich laut Tarif zahlen für den Abrechnungszeitraum. Das Ergebnis ist Ihr Stromjahrespreis inkl. Mehrwertsteuer.
Wieso ist meine Stromrechnung so hoch?
Schließen Sie als Erstes einen Verwechslungsfall mit Überprüfen der Kundennummer, Zählernummer sowie dem ursprünglichen Ablesestand aus. Stellen Sie sich auch folgende Fragen: Haben Sie eventuell unterschätzte „Stromschlucker“, also Elektrogeräte mit schlechter Energieeffizienz oder grundsätzlich viele Geräte im Dauerbetrieb? Lebt im Unterschied zum letzten Berechnungszeitraum nun eine Person mehr als Verbraucher in Ihrem Haushalt? Liegt eventuell ein Defekt am Stromzähler vor? Gibt es Hinweise darauf, dass Sie womöglich Stromdiebstahl-Opfer sind?
Wie und wo kann ich meine Stromrechnung prüfen?
Es ist immer ratsam, Kundennummer, Zählernummer, verrechnete mit geleisteter Abschlagsumme und, wenn möglich, Zählerstände selbst abzugleichen. Diese Daten sollten Sie genau ansehen:
Ihre Adresse – es kommt vor, dass in Mehrfamilienhäusern Kunden vertauscht werden
Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) für den Abrechnungszeitraum sowie der des Vorjahres – anhand der Differenz können Sie erkennen, ob es starke Abweichungen gab. Ist dem so, fragen Sie sich, ob Sie neue Geräte angeschafft haben, lange Besuch hatten oder sich sonst etwas an Ihrer Lebensweise geändert hat. Waren Sie zum Beispiel einige Monate arbeitssuchend, waren Sie wahrscheinlich häufiger und länger zu Hause. Ist das alles nicht der Fall, kann auch der Zähler kaputt sein – rufen Sie in diesem Fall bei Ihrem Stromanbieter an und lassen Sie den Zähler prüfen.
Tauchen bei Ihnen sonst noch Fragen zur Stromabrechnung auf, fragen Sie zuerst bei Ihrem Stromanbieter nach. Sind Sie sich dann weiterhin unsicher und vermuten eine fehlerhafte Berechnung, helfen Ihnen auch Stellen wie z. B. die Verbraucherzentrale, der Bund der Energieverbraucher und die Schlichtungsstelle Energie.
Wie kann ich Widerspruch gegen meine Stromrechnung einlegen?
Vermuten Sie eine fehlerhafte Rechnung, können Sie nach der eigenständigen Fehlersuche (siehe z. B. „Wieso ist meine Stromrechnung so hoch?“ und „Wie überprüfe ich die Stromabrechnung?“), bei anhaltenden Zweifeln bzw. klaren Beweisen einen schriftlichen (!) Widerspruch bei Ihrem Energieversorger einreichen, um so auch das Ausbleiben der Zahlung mitzuteilen. Das Widerspruchsschreiben sollte umgehend postalisch versendet werden. Im Schreiben sollten Sie möglichst genau die Fehler benennen bzw. die Forderung der Überprüfung begründen. Eine mündliche Mitteilung reicht nicht aus. Mustervorlagen für das Widerspruchsschreiben finden Sie zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.
Wann muss ich als Kunde die Stromabrechnung bezahlen?
Sie haben grundsätzlich immer zwei Wochen nach Rechnungsausstellung Zeit, den geforderten Betrag zu begleichen, sofern bisher keine Mahnungen ausgestellt worden sind. Beachten Sie aber immer das angegebene Datum zur Zahlungsfälligkeit, denn die Zahlungsregularien fallen von Versorger zu Versorger unterschiedlich aus. Ist Ihnen die Begleichung des Betrags nicht mit einem Mal möglich, erkundigen Sie sich umgehend nach Eingang der Stromabrechnung bei Ihrem Stromanbieter, ob eine Ratenzahlung ermöglicht werden kann. So vermeiden Sie sich summierende Mahnkosten und insgesamt Zahlungsrückstände.
Welche Zahlungsmöglichkeiten hat man?
Der Energielieferant muss Ihnen als Haushaltskunde vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbieten. Diese Regelung gilt für alle Haushaltskunden in der Grundversorgung, aber auch für die Kunden außerhalb der Grundversorgung. Das Gesetz schreibt jedoch nicht vor, welche Zahlungsmöglichkeiten anzubieten sind. In der Regel werden das SEPA-Lastschriftverfahren und eine Überweisung angeboten. Nach weiteren Zahlungsmöglichkeiten erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Stromanbieter.
Warum gibt es eine Forderung, wenn noch Guthaben aus dem Vorjahr da ist?
Das Guthaben auf Ihrer Rechnung wird mit der Abschlagszahlung des Folgemonats verrechnet. Ist die Summe höher als das Guthaben, kann dadurch eine Forderung entstehen.
Die Nachzahlung ist hoch und Sie können das gerade nicht bezahlen?
Wenn erst einmal die Mahnungen kommen, sind Stromanbieter meist nicht mehr zu einem Entgegenkommen bereit. Sagen Sie am besten gleich bei Stromabrechnungserhalt beim Anbieter Bescheid und vereinbaren Sie eine Ratenzahlung.
Wer haftet für die Stromrechnung?
Der tatsächliche Stromverbraucher haftet (Stichwörter: konkludenter Vertrag und Grundversorgung) – nicht z. B. der Eigentümer, der als Vermieter o. Ä. Fungiert.
Welche Informationen sind auf der Stromabrechnung Pflicht?
Kontaktdaten der Vertragspartner, Zählerstände und Verbrauch (verständliche Einheiten) im Vergleich zum Vorjahr und zu ähnlicher Verbrauchergruppierung, transparente Tarif- bzw. Preiszusammensetzung, Rechnungsbetrag, Abschlagsbetrag (also bereits geleistete Zahlung), Informationen zur Kündigung (nächstmöglicher Zeitpunkt, Regularien), Stromkennzeichnung (Angaben zur Quellen-Zusammensetzung) und Umweltauswirkungen.
Der Zählerstand
Wann und wie werden die Zählerstände abgelesen?
Ende des Jahres, kurz bevor die Jahresendabrechnung ansteht oder aber auch im Falle eines Umzugs muss der Zählerstand abgelesen werden. Dies erfolgt meist ohne den Einsatz eines Technikers, ganz einfach durch Sie selbst als Kunde des Stromanbieters. Dazu müssen Sie lediglich den Zählerkasten – wenn nicht in der Wohnung befindlich – im Keller oder Treppenhaus ausfindig machen, Zählernummer und Zählerstand (meist ein Rollen-Zählwerk mit der Einheitsangabe kWh) notieren und online, telefonisch oder per Formular bei Ihrem Stromanbieter einreichen. Einmal jährlich möchte auch der Netzbetreiber den Zählerstand von Ihnen wissen. Dieser fragt selbständig bei Ihnen an. Sie müssen dann nicht mehr tun, als ihm ebenfalls die Zählerstandzahlen mitzuteilen.
Kündigung, Neuanmeldung und Wechsel
Wie kann ich meinen Stromvertrag kündigen und wechseln?
Beachten Sie, dass eine Kündigung während der Mindestvertragslaufzeit nur in Ausnahmefällen möglich ist (Stichwort Sonderkündigungsrecht) und kündigen Sie unbedingt rechtzeitig und fristgerecht sowie schriftlich und per Einschreiben zum Ende der regulären Vertragslaufzeit. Viele Energieversorger bieten Kündigungsvorlagen für Ihre Kunden an. Möchten Sie zu einem anderen Anbieter wechseln, übernimmt dieser in der Regel die Kündigung für Sie bzw. wickelt den Wechsel mit wenigen Angaben, die Sie machen müssen, für Sie ab.
Was ist beim Umzug zu beachten?
Bei einem Umzug haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer Abmeldung benötigt der Stromlieferant eine schriftliche Kündigung sowie Ihren Zählerstand am Tag des Mietvertragsende. Bei einem Wohnungswechsel ohne Kündigung des Vertrags braucht der Stromlieferant anstelle der Kündigung die Ummeldung.
Wo beantrage ich einen neuen Stromanschluss?
Mieter brauchen sich hierbei um nichts kümmern, da eine Mietwohnung per Gesetz mit einem Stromanschluss versorgt sein muss. Sie suchen einfach den Anbieter aus. Wenn Sie allerdings selbst gebaut haben und einen neuen Stromanschluss benötigen, wenden Sie sich für die Installation des Stromzählers an eine Elektroinstallationsfirma. Den Stromliefervertrag schließen Sie mit dem Stromanbieter Ihrer Wahl.
Abschläge und Abrechnungszeitraum
Wie entstehen die Abschläge meiner Stromrechnung?
Die Abschlagszahlungen sind (meist monatlich vom Endverbraucher) geleistete Pauschalen, die anhand einer Empfehlung des Energielieferanten und nach Ihren Wünschen vereinbart worden sind. Die Abschlagszahlung wird meist mit dem Vorjahresverbrauch ermittelt oder anhand eines vergleichbaren, durchschnittlichen Verbrauchs anderer Kunden.
Wie kann ich die Verbrauchswerte überprüfen?
Welche Verbrauchswerte für Ihre Wohnsituation wahrscheinlich erscheinen, können Sie beispielsweise mit dem Strom-Check-Tool der Verbraucherzentrale ermitteln.
Warum rechnen Stromanbieter oft mit 11 Monaten?
Der zwölfte Monat des Rechnungsjahres wird vom Energieversorger statt regulärer Verrechnung des Abschlags für den Ab- und Ausgleich mittels Jahresendabrechnung genutzt. Dementsprechend kann es sein, dass Sie bei Angaben zu Tarifen von elf Monaten Abschlagszahlung bzw. entsprechender Tarifzusammensetzung lesen.
Begriffserklärungen zur Stromabrechnung
Ob Konzessionsabgabe, KWK, Arbeits- oder Grundpreis – viele Fachbegriffe sagen einem auf Anhieb nicht viel. Wir haben Sie kurz für Sie erklärt:
Was ist der Grundpreis?
Der Grundpreis ist eine verbrauchsunabhängige, konstante Gebühr, die monatlich für die Bereitstellung des Stromanschlusses und pauschal für den Verrechnungsprozess berechnet wird. Die Höhe dieses Bereitstellung- und Verrechnungspreises ist zusammen mit dem Arbeitspreis dem jeweiligen Tarifsystem des Versorgers zu entnehmen.
Was ist der Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis ergibt sich konkret verbrauchsabhängig und wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) berechnet, d. h. die verbrauchten Einheiten Kilowattstunden werden mit dem Arbeitspreis in Cent multipliziert, sodass sich die zu zahlende Gesamtsumme ergibt, zu der auch der Grundpreis hinzugerechnet wird.
Was ist die Offshore-Umlage?
Mit der Offshore-Umlage übernehmen Sie als Stromkunde zu einem großen Teil Schadensersatzkosten, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können. Die Stromerzeugung auf Hoher See durch Offshore-Windkraftwerke stellt einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende dar. Die Bundesregierung will erreichen, dass bis 2030 eine Offshore-Kapazität von 25.000 MW installiert ist. Laut EnWG §17 Abs. 2a sind Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gesetzlich verpflichtet, Offshore-Windparks innerhalb ihres Netzgebietes an das Stromnetz anzuschliessen. Für die Ostsee ist der ÜNB 50Hertz der Betreiber, für die Nordsee ist erledigt dies TenneT.
Was ist die EEG-Umlage?
Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Betreiber solcher Anlagen, die den Strom in das öffentliche Netz einspeisen, bekommen eine im EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) festgeschriebene Vergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse, da die dort erzielten Preise meistens geringer ausfallen, wird dem Betreiber die Differenz erstattet. Alternativ können die Betreiber den Strom auch selbst verkaufen. Der Erlös den der Anlagenbetreiber erhält lag bisher immer weit über dem, was der Verkauf einbringt, weshalb die Differenz auf die Stromkunden umgelegt wird, die es als Teil Ihrer Stromabrechnung bezahlen müssen. Die Höhe der EEG-Umlage wird durch die Übertragungsnetzbetreiber festgelegt und beträgt für das Jahr 2018: 6,79 ct/kWh.
Was ist die Stromsteuer?
Die Stromsteuer fällt immer dann an, wenn Sie Strom aus dem Versorgungsnetz entnehmen. Der eigentliche Steuerschuldner ist der Stromanbieter, der sich diese Steuerkosten allerdings in Form eines Postens Ihrer Stromabrechnung wieder zurückholt. Derzeit (Stand Juli 2018) beträgt die Stromsteuer laut Stromsteuergesetz (StromStG) 2,05 Cent/kWh. Von der Steuer befreit ist in der Regel nur Strom, der zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie besteht.
Was ist die KWK?
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist eine der effizientesten Formen der Energieerzeugung, da Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt und vor Ort genutzt werden. Andere Stromarten bieten nur 40 % des eingespeisten Rohstoffs als nutzbare Energie und KWK-Anlagen bis zu 90 %. Nach dem KWK-Gesetz wird für jede erzeugte Kilowattstunde ein Zuschlag gezahlt, unabhängig davon, ob der Strom selbst genutzt oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Diesen legen die Stromanbieter auf Ihre Kunden um und er erscheint als Posten Ihrer Stromabrechnung.
Was ist die Konzessionsabgabe?
Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen ihre Leitungen oft über oder unter öffentlichen Straßen und Wegen, wofür sie Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen müssen. Diese Nutzungsgebühr heißt Konzessionsabgabe und ist Bestandteil Ihres Strompreises.
Was sind die Kosten der Messung?
Mit den „Kosten der Messung“ sind die für den Stromanbieter entstandenen Kosten gemeint, die bei der Erfassung und Bereitstellung der Zählerdaten entstanden sind. Dieser Posten taucht auch dann auf Ihrer Stromabrechnung auf, wenn Sie die Zählerstände selbst ablesen, oder schlicht geschätzt werden.
Was sind die Kosten der Netznutzung?
Das Netzentgelt ist der Posten, der danach aufgeschlüsselt aufgelistet auf Ihrer Stromabrechnung steht und setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Netzentgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur, Leistungen zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der bei der Stromverteilung auftretenden Verluste
- Entgelt für Messstellenbetrieb
- Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde/Stadt
- Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)
- Mehrkosten nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
- Mehrkosten gemäß Offshore-Haftungsumlage (§ 17f EnWG)
- Mehrkosten nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)
- Pönale für Blindstrommehrinanspruchnahme
Was ist die Stromlieferung?
Damit ist die Abgabe von Strom aus dem Netz an Sie gemeint.
Was ist mit Umweltauswirkungen gemeint?
Hiermit sind die Umweltauswirkungen, also Kohlendioxidausstoß und radioaktiver Abfall gemeint, den die Stromerzeugung des von Ihnen genutzten Stroms verursacht. Die Umweltauswirkungen sind Teil der Stromkennzeichnung.
Was ist die Zählernummer und wie wird der Zählerstand ermittelt?
Die Zählernummer, auch Zählpunkt, ist sozusagen der einmalige Name Ihres Zählers und wird in Verbindung mit Ihrer Adresse genau zugeordnet. Die Nummer finden Sie an Ihrem Zähler, der meistens im Hausflur platziert ist. Anhand des Kürzels hinter dem Zählerstand auf Ihrer Rechnung können Sie erkennen, ob Ihr Zählerstand selbst abgelesen, durch den Stromanbieter abgelesen oder geschätzt wurde:
N –durch Netzbetreiber abgelesen
S – selbst abgelesen und an Netzbetreiber übermittelt
E – errechnet durch Netzbetreiber
G – geschätzt
W – Zählerwechsel
K – Korrektur
Was ist die Stromkennzeichnung?
Die Stromkennzeichnung – auch Angaben zur Quellen-Zusammensetzung genannt – weist aus, aus welchen Anteilen an erneuerbaren, fossilen und nuklearen Energieträgern sich der Strom zusammensetzt. Im Vergleich dazu wird der bundesdeutsche Energieträgermix herangezogen. Hier werden auch die Umweltauswirkungen aufgezeigt, also
Kohlendioxidausstoß und radioaktiver Abfall. Die Stromkennzeichnung wird jedes Jahr am ersten November für das Vorjahr bekannt gegeben und durch den TÜV zertifiziert.
Was sind Mehrkosten nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung?
Nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) haben bestimmte Letztverbraucher die Möglichkeit, vom örtlichen Netzbetreiber niedrigere individuelle Netzentgelte zu erhalten. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen den örtlichen Netzbetreibern die durch diese niedrigeren Entgelte entgangenen Erlöse erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber gleichen die Zahlungen für diese entgangenen Erlöse untereinander aus und errechnen einen Aufschlag auf die Netzentgelte, der auf alle Verbraucher, also Sie, umgelegt wird.
Was ist mit Messstellenbetrieb gemeint?
Intelligente Messsysteme (Smart Meter) sind die Stromzähler und ein weiterer Schritt in der Digitalisierung der Energiewende und ermöglichen die Nutzung detaillierter Verbrauchsdaten. Mieter und somit Nutzer eines Stromanschlusses, können bis 2020 einen eigenen Messstellenbetreiber auswählen. Die Kosten für den Einbau und den laufenden Betrieb des Zählers (intelligentes Messsystem oder moderne Messeinrichtung) müssen Sie als Mieter tragen. Der grundzuständige Messstellenbetreiber muss dabei die Preisobergrenzen einhalten, sodass der Einbau und der Messstellenbetrieb für Sie nicht teurer wird, als gesetzlich vorgesehen. Vermieter als Anschlussnehmer müssen grundsätzlich die Kosten für den Umbau der Zählerkästen tragen, falls dies für den Einbau nötig ist.
Was ist mit Mehrkosten zu abschaltbaren Lasten gemeint?
Abschaltbare Lasten sind eine oder mehrere Verbrauchseinrichtungen, von denen eine Abschaltleistung herbeigeführt werden kann, bei denen die Stromabnahme aus einem Stromversorgungsnetz erfolgt, das im Normalschaltzustand über nicht mehr als zwei Umspannungen mit der Höchstspannungsebene verbunden ist, und im physikalischen Wirkungsbereich eines Höchstspannungsknotens des deutschen Übertragungsnetzes liegen. Die Abschaltleistung ist die Leistung, um die eine Verbrauchsleistung auf Anforderung der Betreiber von Übertragungsnetzen zuverlässig reduziert werden kann. Der genannte Arbeitspreis ist die Vergütung für jede Herbeiführung der Abschaltleistung. Der Leistungspreis ist die Vergütung für die Bereitstellung der Abschaltleistung für den Ausschreibungszeitraum.
Was sind Pönale für Blindstrommehrinanspruchnahme?
Mit Pönalen sind Entgelte gemeint, die für den Bezug von Blindarbeit gesondert in Rechnung gestellt werden, wenn die monatlich entnommene Blindarbeit 50 % der entnommenen Wirkarbeit übersteigt. Die Pönale wird sowohl bei einem Bezug als auch bei einer Einspeisung von elektrischer Energie in Rechnung gestellt. Der Begriff Blindarbeit oder auch Blindenergie bezieht sich immer auf Stromverbraucher, die mit Wechselspannung betrieben werden. Die sogenannten Blindarbeit ist derjenige Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie gewandelt, sondern für den Aufbau von elektromagnetischen beziehungsweise elektrischen Feldern eingesetzt wird. Der Strom, der die Blindarbeit erzeugt, wird Blindstrom genannt.
Wofür steht Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT)?
Wenn Sie in der Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr Strom verbrauchen, kommt der günstigere Niedertarif zum tragen, da der Arbeitspreis in dieser Zeit niedriger ist als in der Hochtarifzeit von 6 Uhr bis 22 Uhr. Voraussetzung ist ein Doppeltarifzähler, der meistens dann zum Einsatz kommt, wenn die Beheizung per Nachtstrom über Speicherheizung oder Wärmepumpe vorgenommen wird.
Strompreise und Stromverbrauch
Wo bekomme ich Informationen über Strompreise?
Den für Sie momentan geltenden Strompreis erfahren Sie bei Ihrem Stromanbieter. Wenn Sie wechseln möchten, gibt es eine Vielzahl Online-Portale, die die Tarife der Stromanbieter vergleichen und bei denen Sie auch die Quellen (Erneuerbar, Kohle, Atomstrom) wählen können. Objektive Portale sind beispielsweise:
Der Verbraucherzentralen Bundesverband: www.vzbv.de
Der Bund der Energieverbraucher: www.energieverbraucher.de
Die Stiftung Warentest: www.test.de
Das Bundeskartellamt: www.bundeskartellamt.de
Wer legt den Strompreis fest?
Es ist immer der Stromanbieter selbst, der den Strompreis festlegt, wobei gut 55 Prozent des Preises aus für ihn nicht zu beeinflussenden Steuern und Gebühren bestehen. Für den Energieversorger selbst bleiben etwa 20 Prozent und an die Netzbetreiber fließen nochmal gut 25 Prozent.
Stromkosten online berechnen lassen mit den Stromkostenrechner
Mit unserem kostenlosen Onlinerechner für Ihre Stromkosten, können Sie mit wenigen Angaben und Klicks Ihre voraussichtlichen Stromkosten ersehen, bevor die Stromkostenabrechnung ins Haus flattert.
Hierfür geben Sie die folgenden Angaben ein:
Strompreis per kWh in Euro (erfahren Sie bei Ihrem Stromanbieter)
Grundpreis in Euro (der Basispreis, den Sie laut Ihrem Tarif monatlich bezahlen)
Ihren Verbrauch (neuer Zählerstand minus letzter abgelesener Zählerstand)
Unser Rechner zeigt Ihnen dann den Verbrauch und die Kosten an, die auf Sie zukommen, oder das Guthaben, das zu erwarten ist.
Wie Sie den Stromverbrauch senken können
Wir haben ein paar einfach umzusetzende Tipps und Tricks zum Stromsparen für Sie zusammengestellt, bei deren Berücksichtigung Ihre nächste Stromabrechnung nicht mehr so hoch ausfallen wird:
- Vergessen Sie den Stand-by-Modus Ihrer Geräte und schalten Sie diese richtig aus
- Ziehen Sie Steckleisten aus der Steckdose oder schalten Sie sie, sofern sie einen Schalter besitzen, aus
- Lassen Sie keine Ladegeräte über Nacht in der Steckdose. Das schadet dem Akku und verbraucht unnötig Strom
- Trennen Sie sich von Stromfressern, wie alten Trocknern, Kühlschränken und Co. und kaufen Sie sich Energiesparmodelle mit einer Energieeffizienzklasse von mindestens B, besser A, A+, A++ oder A+++
- Regeln Sie Ihren Kühlschrank herunter. Jedes Minusgrad mehr kostet Strom und +6 Grad sind innerhalb des Kühlschranks ausreichend. In der Tiefkühltruhe reichen -18 Grad völlig aus
- Lassen Sie Speisen abkühlen, bevor Sie sie in den Kühlschrank stellen
- Schalten Sie das Licht in Räumen aus, in denen sich niemand aufhält
- Nutzen Sie die maximale Füllmenge von Waschmaschine und Trockner voll aus
- Nutzen Sie nur bei stark verschmutzter Wäsche das Vorwaschprogramm
- Versuchen Sie Ihre Wäsche soweit es geht nur mit 30 Grad zu waschen
- Verwenden Sie beim Kochen Deckel auf Ihren Töpfen
- Aktivieren Sie auf Ihren Geräten den Energiesparmodus
- Drehen Sie den Wasserheizregler herunter, wenn Sie kein Wasser benötigen
- Schaffen Sie sich, vielleicht zusammen mit Nachbarn, ein Strommessgerät an, und entlarven Sie so die Stromfresser in Ihrem Haushalt
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